AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen “DAUERKARTEN”

  1. Geltungsbereich
    a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Dauerkarten” (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan “Dauerkarte”) für Veranstaltungen in der vom HC VfL Heppenheim e.V. (fortan: „HC VfL“) genutzten Sporthalle Nibelungenhalle, In den Langen Äckern 5, 64646 Heppenheim.
  2. Preise, Kategorien, Bestellung, Vertragsschluss
    a) Die Höhe der Dauerkartenpreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des HC VfL. Die angebotenen und bestellbaren Dauerkarten ergeben sich aus der jeweiligen Bekanntmachung über die Webseite/Aushang/etc.
    b) Der HC VfL behält sich als Veranstalter vor Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Schwerbehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen ist jeweils, dass der Erwerber dem HC VfL einen gültigen amtlichen Ausweis und/oder eine Bescheinigung vor dem Erwerb vorlegt bzw. nachweist, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.
  3. Zahlung, Bestellabwicklung
    a) Zahlungen können gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, erfolgen. In diesen Fällen erhält der Besteller seine Dauerkarten vor Ort.
    b) Des Weiteren kann der Besteller dem HC VfL auch ein Mandat zur SEPA-Lastschrift erteilen. In diesen Fällen erhält der Besteller nach erfolgreichem Lastschrifteinzug seine Dauerkarte(n) in der Geschäftsstelle, per Post übersandt oder per Bote überbracht.
    c) Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des HC VfL erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem HC VfL entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der HC VfL ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) zu sperren.
  4. Versand, Übergabe, Reklamationen
    a) Der Versand der Dauerkarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, es sei denn, dem HC VfL oder der von ihm beauftragten Person fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last. Die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des HC VfL.
    b) Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis und Art des Dauerkartenpakets zu überprüfen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der HC VfL dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus.
  5. Nutzungsrechte
    a) Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung der auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Art der Spiele (Damen 1, Herrn 2, Herrn 1) des HC VfL.
    b) Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig. 
  6. Rücknahme, Verlust, Erstattung
    a) Ein Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat, Ersatz bewilligt.
    b) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des HC VfL abgesagt, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Kaufpreises. Bei Absage einer oder mehrerer Spiele durch staatliche Verordnungen (Pandemiefall, Katastrophenfall o.ä.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und der Kaufpreis wird als Spende verbucht. Eine Spendenbescheinigung kann in diesen Fall – ggf. anteilsmäßig – ausgestellt werden. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Handballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des HC VfL aus einem Wettbewerb, sofern den HC VfL hieran kein Verschulden trifft.
    c) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen.
  7. Haftung
    Der Aufenthalt an oder in der Sporthalle erfolgt auf eigene Gefahr. Der HC VfL, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
  8. Datenschutz
    Sämtliche vom Erwerber übermittelten personenbezogenen Daten werden vom HC VfL unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), erhoben, verarbeitet und genutzt.
  9. Schlussbestimmungen
    a) Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Erwerber des Tickets sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
    b) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Kreuztal. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.

HC VfL Heppenheim e.V.
Stand: Oktober 2020